Neue Regeln für den Zahlungsverkehr = SEPA
Sind Sie als Shopbetreiber vorbereitet?
Mit der Schaffung eines Einheitlichen Europäischen Zahlungsverkehrsraums werden einheitliche Regeln für den Zahlungsverkehr geschaffen, SEPA (Single Euro Payments Area).
Spätestens ab 01. Februar 2014 gelten dann ausschließlich die „SEPA-Lastschrift“ und die „SEPA-Überweisung“. Ihre Kontodaten bestehen dann nur aus Kontoinhaber, BIC und IBAN
Für Shopbetreiber bedeutet dies eine Anpassung ihres Zahlungsverkehrs und aller entsprechenden genutzten Module des Shopsystem.
Wir unterstützen Sie in der Aktualisierung und Anpassung Ihres bestehenden Onlineshops auf die neue SEPA-Regelung und stehen Ihnen für Fragen gern zur Verfügung.
Änderungen auf Infoseiten
- Angabe der eigenen IBAN und BIC auf relevanten Dokumenten (Briefkopf, Rechnungen, Gutschriften, Seiten mit Zahlungsinformationen im Shop)
- Informationen über Zeitraum zwischen Vorabankündigung (Pre-Notification) und Fälligkeitsdatum spätestens in der Bestellbestätigung, besser bereits im Shop
- Begrenzung des Verwendungszwecks in Buchungen auf 140 Zeichen, ohne Umlaute!
- Für frühe Umsteller empfehlen wir unbedingt eine zentrale Informationsseite zu den Zahlverfahren. Hier kann auch auf die übliche Zeit bis zur Fälligkeit von Lastschriften hingewiesen werden.
Änderungen im Checkout
- Abfrage von IBAN (und BIC) im Checkout
- Validierungsregeln für IBAN und BIC müssen auch die längeren Nummern und Buchstaben zulassen
- Validierungsregeln für Kontonummer und Bankleitzahl entfernen
- Felder für Kontonummer und Bankleitzahl entfernen (frühestens ab 2016)
Änderungen in Transaktions-E-Mails
- Verkaufs- und Transaktions-E-Mails bei Lastschriften um Gläubiger-ID, Mandatsreferenz und Fälligkeitsdatum ergänzen
(dabei Vorlauffristen und Bankgeschäftstage beachten!) - Integration der Lastschriftmandate in Workflow (hierzu die aktuellen gesetzlichen Regelungen zum e-Mandat im Blick haben)
- Vorsicht wenn der Käufer nicht identisch mit dem Kontoinhaber ist! Dafür gibt es spezielle Mandate.
- Mandate in allen relevanten Sprachen zur Verfügung halten
- Begrenzung des Verwendungszwecks in Buchungen auf 140 Zeichen, ohne Umlaute!